Gerichtsbrunnen Gurk
PositionLand/Region Kärnten, Bezirk Sankt Veit an der Glan, Gemeinde Gurk
33 N 444851 / 5192308 UTM/WGS84
BeschreibungAm Berghang nördlich von Gurk, auf der Ranitz, befindet sich ein ehemaliger Gerichtsort, an dem Gottesurteile, sogenannte Ordale, abgehalten wurden: der Gerichtsbrunnen, volkstümlich auch als Heidenbrunnen bekannt. Die sogeannten Kaltwasserproben wurden bis ins Spätmittelalter hinein praktiziert und stellten eine aus heutiger Sicht höchst fragwürdige Form der Urteilsfindung dar: nach einer Vorbereitung des Angeklagten durch Fasten und Beten wurde die Probe durch eine Messe eröffnet. Danach zog man zum Gerichtsbrunnen und der Brunnen wie auch der Probant wurden mit Weihwasser besprengt um jedweden "Teufelsspuk" auszuschließen. Man ließ den Prüfling an einem Seil in den Brunnen und beobachtete ob er unterging oder an der Oberfläche blieb. Ursprünglich galt das Schwimmen als Schuldbeweis, da man meinte das geweihte Wasser nähme nichts Böses und Unreines in sich auf. Sank der Proband unter, so galt er als entlastet und wurde hinaufgezogen. In späterer Zeit verkehrte sich diese Logik.1

Erste Erwähnungen findet der Brunnen bereits in Urkunden aus dem 12. Jahrhundert.2 Der Brunnen ist rund 1,5 Meter im Durchmesser und war angeblich ursprünglich 100-200 Meter tief, heute ist er fast vollständig verschüttet.3 Noch vor einigen Jahren schwer auffindbar und verwachsen, wurde der Schacht durch ein Eisengitter gesichert, zudem wurde um den Brunnen ein Zaun und daneben eine Informationstafel und eine Bank aufgestellt. Verläßt man Gurk auf der Straße nach St. Peter, so zweigt von der Straße in markierter Weg ab, über den man den Gerichtsbrunnen erreicht.
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1 [Messn97]
2 Informationstafel neben dem Brunnen.
3 [Messn97]

Literatur: [Messn97; S. 104f], [Lukan01; S. 210]
Bilder/Plan
25.06.11

© Stefan Lefnaer 14.03.2015